Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der AQUACO GmbH

Bitte beachten Sie unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

Unsere Angebote sind freibleibend.

Aufträge nehmen wir nur zu den nachstehenden allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen entgegen.
Durch die Auftragserteilung erkennt der Besteller diese Bedingungen an. Erteilte Aufträge sind für uns nur rechtsverbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit. Bei kurzfristigen Lieferungen gelten unsere Rechnungen zugleich als Auftragsbestätigung.

Wir sind bemüht, zugesagte Lieferfristen einzuhalten. Kommen wir gleichwohl in Verzug, kann uns der Besteller eine Nachfrist von mindestens 3 Wochen setzen. Weitergehende Ansprüche stehen dem Besteller nur dann zu, wenn wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Die Lieferfristen verlängern sich – auch innerhalb eines Lieferverzuges – angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse. Umstände, die eine Lieferung unmöglich machen und deren Beseitigung nicht in unserer Macht steht, wie beispielsweise Materialmängel, Streik, Aussperrung, Betriebs- oder Verkehrsstörungen oder höhere Gewalt, berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass daraus Schadensersatzansprüche abgeleitet werden können.

Vereinbarte Preise sind für die Dauer von 2 Monaten verbindlich. Liegt zwischen Bestellung und Lieferung ein längerer Zeitraum als 2 Monate, sind wir berechtigt, die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preise zu berechnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die Verhältnisse, die für unsere Kalkulation maßgebend sind, wie beispielsweise Materialpreise und Löhne geändert haben.

Anzahlungen können bei Sonderanfertigen – oder wenn die Auftragshöhe dies erfordert – vereinbart werden.
Sie bleiben unverzinslich.

Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Wir übernehmen keine Haftung für Beschädigungen oder Verluste, die auf dem Transport eintreten.

Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum rein Netto zu leisten. Mieten und Reparaturen sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug zahlbar. Uns unbekannten Bestellern liefern wir gegen Vorauszahlung oder Nachnahme.
Wechsel werden nicht angenommen.

Bei offensichtlichen Mängeln müssen Beanstandungen unverzüglich spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Eintreffen der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Berechtigte Mängelansprüche erfüllen wir nach unserer Wahl durch Reparatur oder durch Umtausch der gelieferten Ware. Nur dann, wenn Reparatur oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen, kann der Besteller verlangen, dass der Kaufpreis gemindert oder der Vertrag rückgängig gemacht wird. Weitergehende Mängelansprüche sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere auch der Einsatz von Mängelfolgeschäden.

AQUACO gewährt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung eine Garantie von zwölf Monaten auf Neugeräte sowie sechs Monate auf Gebrauchtgeräte ab Kaufdatum (ausgenommen Verschleißteile wie Düsen, Filter etc.).
Im Garantiefall stellt AQUACO die zur Reparatur erforderlichen Ersatzteile kostenfrei zur Verfügung. Reparaturen aus Gewährleistungsansprüchen werden ausschließlich an unserem Firmenstandort in Werne durchgeführt.

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle unsere Forderungen aus Warenlieferungen auch aus unseren früheren oder späteren einschließlich Nebenforderungen bezahlt sind. Der Käufer ist berechtigt, über unsere Eigentumsware im Rahmen seines üblichen und ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu verfügen; er darf die Ware jedoch nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Im Falle eines Zugriffs Dritter hat er uns unverzüglich Mitteilungen zu machen. Veräußert der Käufer die Ware weiter, so gehen seine Forderungen gegen seine Abnehmer oder andere Dritte, die an seine Seite treten, auf uns über, ohne dass es einer besonderen Abtretungserklärung bedarf.

Bei Beschädigung oder Verlust von Leih- oder Mietgeräten haftet der Besteller in vollem Umfange.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ungültig oder nichtig sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bedingungen sind sinngemäß zu ersetzen oder entfallen ganz.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Hagen/Westf.

Abweichungen von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

AQUACO –
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und Erfahrung
seit Jahrzehnten.